Mitten im Leben und nochmal studieren – Arbeitgeber von Fernstudium überzeugen
Eigentlich sind Bildungswege und damit auch Lebensläufe recht klar und einfach strukturiert: Schule, Studium, eventuell Praktika und dann die erste Arbeitsstelle. Von da an sollte es eigentlich immer die Karriereleiter nach oben gehen, berufliche Weiterbildungen inklusive. Aber sind derart standardisierte Lebensläufe überhaupt noch zeitgemäß? Wer arbeitet schon ein Leben lang im selben Beruf oder gar Betrieb? Immer mehr Menschen wollen nach dem Einstieg in das Berufsleben noch einmal studieren. Das berufsbegleitende Studium ist eine Möglichkeit, sich diesen Traum zu erfüllen, eine andere Möglichkeit ist ein Fernstudium. Beide Maßnahmen können und sollten betrieblich gefördert werden, denn sie stellen besondere Anforderungen an den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin.
Was kommt im Fernstudium auf mich zu?
Zeitaufwand: Je nach Art des Studiums und des angestrebten Abschlusses zwischen 2 und 15 Stunden wöchentlich. Kostenaufwand: Studiengebühren sind normal. Die betragen, abhängig von Studiengang und anbietendem Institut zwischen 300 und 2.000 Euro je Semester. Das ist ein Mittelwert. Die Grenze ist nach oben natürlich offen. Dazu kommen die Kosten für Studienmaterialien (in erster Linie Fachliteratur) und eventuell Prüfungsgebühren. Belastung: Neben dem rein finanziellen und zeitlichen Aufwand stellt das Studium eine nervliche und leistungstechnische Belastungsprobe dar. Es erfordert nicht nur Verständnis vom Umfeld, sondern Selbstdisziplin, hohe Motivation, Frustrationstoleranz und geistige Flexibilität.
Wozu noch einmal studieren?
Berufliche Weiterbildung ist eine lohnende Sache. Sie setzen in der Regel genau da an, wo es bereits fühlbare Wissenslücken und Nachholbedarf gibt, sind oftmals gar nicht am einzelnen Arbeitnehmer/der einzelnen Arbeitnehmerin orientiert, sondern am Betrieb. Sie sind also auf die aktuell ausgeübte Arbeit zugeschnitten. Wer sich aber darüber hinaus für neue Aufgabenfelder qualifizieren will, den eigenen Horizont erweitern oder vielleicht in eine andere Branche wechseln will, der kommt damit alleine nicht weiter – ein berufsbegleitendes Studium oder ein Fernstudium sind da eher angeraten. Menschen mit Bachelor Abschluss können beispielsweise berufsbegleitend einen Master Abschluss erwerben, entweder im eigenen Arbeitsgebiet, oder eben in einer verwandten Disziplin. Für die eigene Karriere ist das Studium in Sachen Wissensaneignung, weitere Qualifikation, Spezialisierung und nachweisbare Kenntnisse natürlich gut. Aber auch in anderer Hinsicht birgt es Vorteile. Wer sich neben dem Arbeitsalltag noch durch ein Studium beißt, beweist damit Motivation, Interesse an Weiterbildung, Disziplin und Durchhaltevermögen. Eine gewisse geistige Flexibilität sowie die Bereitschaft, auch harte Zeiten durchzustehen, sind wichtige Persönlichkeitszüge. Weiterführende Informationen zum Thema Fernstudium in Hamburg stellt die IUBH in Hammerbrook zur Verfügung.
Was kann der Arbeitgeber tun?
Der Arbeitgeber kann viel tun. Es besteht die Möglichkeit, finanziell und zeitlich gefördert zu werden. Für berufliche Weiterbildungen kann ein Unternehmen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vom Dienst freistellen, bei normaler Lohnfortzahlung. Das ist bei einem Fernstudium oder einem berufsbegleitenden Studium genauso, sofern das Studium mit dem Arbeitgeber abgesprochen und genehmigt ist. Zeit zum Lernen kann man auch über einen Bildungsurlaub bekommen. Möglichkeiten der Förderung sind Zuschüsse zu den Studienkosten, aber auch eine Reduktion der Arbeitszeit auf 70 % oder die Möglichkeit des Home Office (um Pendelzeiten zu vermeiden) bieten sich an. Arbeitgeber müssen aber erst einmal von dem Sinn einer solchen Fördermaßnahme überzeugt werden. Argumente für eine Förderung sind:
Das Studium ist inhaltlich auch für die aktuelle Arbeitsstelle sinnvoll und eröffnet Weiterentwicklungsmöglichkeiten für den Betrieb. Betrieblich geförderte Weiterbildungsmaßnahmen sind Bestandteile eines arbeitnehmerfreundlichen Klimas. Das ist Werbung für den Betrieb.
Diese Argumente sind bewusst allgemein gehalten, denn natürlich müssen sie auf die jeweilige betriebliche Situation, das Studium, den Arbeitgeber und die Situation des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin angepasst werden.