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Hanfflanze mit Hanfsamen

Der rechtliche Rahmen für den Kauf von Hanfsamen: Was Hamburger wissen sollten

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Mit der schrittweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland stellt sich für viele die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Hanfsamen und des Anbaus von Marihuana. Auch in Hamburg ist das Interesse groß, sich über die neuen Möglichkeiten und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Seit dem 01. April 2024 gibt es hierbei einige wesentliche Änderungen, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen.

Neue Gesetzeslage seit April 2024

Seit dem 01. April 2024 dürfen Privatpersonen in Deutschland Cannabis-Samen aus dem EU-Ausland legal erwerben und sich nach Deutschland liefern lassen. Diese Regelung gilt jedoch nur, solange die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind, wie es in § 4 Abs. 1 des neuen Cannabisgesetzes (CanG) festgelegt ist. Damit wird das EU-Recht, das Handels- und Wettbewerbsfreiheit innerhalb der Europäischen Union vorschreibt, auch im Bereich der Hanfsamen angewendet.

Interessanterweise ermöglicht die aktuelle rechtliche Lage wahrscheinlich auch den Erwerb von Cannabis-Samen innerhalb Deutschlands. Laut dem Deutschen Hanfverband (DHV) gibt es im aktuellen CanG nämlich keine Formulierung, die den Vertrieb von Cannabissamen explizit verbietet. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, sollte aber seine Hanfsamen im Seed Shop aus dem EU-Ausland, wie beispielsweise Österreich, erwerben.

Einschränkungen beim Cannabisanbau

Auch wenn der Erwerb von Hanfsamen relativ unkompliziert erscheint, gibt es dennoch strikte Regelungen zum Anbau von Cannabis. So dürfen Erwachsene ab 18 Jahren privat maximal drei weibliche Hanfpflanzen zum Eigenkonsum anbauen. Dieser Anbau muss im eigenen Wohnraum oder an einem „Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes“ stattfinden. Diese Regelung besagt, dass man einen direkten Zugriff auf die Pflanzen haben muss, um sicherzustellen, dass Unbefugte – insbesondere Kinder und Jugendliche – keinen Zugang dazu erhalten.

Kleingärten sind als Anbauorte ausgeschlossen. Der Landesverband der Gartenfreunde Berlin hat in einer Pressemitteilung klargestellt, dass diese Parzellen nicht als „Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes“ gelten. Auch gemeinschaftliche Anbauvereinigungen, die sogenannten Social Clubs, dürfen keine Kleingartenparzellen für den Anbau von Cannabis pachten. Dies bedeutet, dass man entweder den Anbau in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder im eigenen Garten organisieren muss. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, Nachbarn nicht durch den Anbau zu beeinträchtigen – sowohl hinsichtlich der Größe der Pflanzen als auch möglicher Geruchsbelästigungen.

Gut zu wissen: Hier gibt es eine Übersicht der Cannabis Social Clubs in Hamburg.

Maximale Besitzmenge und weitere Regelungen

Darüber hinaus gibt es eine Obergrenze für den Besitz von selbst angebautem Cannabis. Pro erwachsener Person im Haushalt dürfen maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis aus eigenem Anbau besessen werden. Diese Regelung soll dazu beitragen, den Eigenkonsum zu regulieren und Missbrauch zu verhindern. Wirft die Ernte mehr ab, muss der Überschuss vernichtet werden.

Fazit und Ausblick

Hamburg hat die Legalisierung herbeigewünscht. Die Legalisierung und Regelung des Cannabisanbaus und -erwerbs in Deutschland und somit auch in Hamburg bietet potenziell viele Möglichkeiten für den Eigenkonsum und die private Zucht von Hanfpflanzen. Dennoch muss man sich der rechtlichen Grenzen bewusst sein, die weiterhin bestehen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Praxis des Hanfsamenhandels in Deutschland entwickeln wird, ob spezialisierte Geschäfte in Hamburg entstehen und wie dies alles von den Behörden überwacht und reguliert wird. Die gegenwärtige Gesetzeslage scheint Raum für Interpretationen zu lassen, weshalb es ratsam ist, sich stets aktuell zu informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Denn trotz der neuen Freiheiten ist das Thema Cannabis weiterhin ein juristisches Minenfeld, das eine sorgfältige Navigation erfordert.

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