Nichtraucherschutz in Hamburg: Diese Regeln sollten Besucher kennen
Auch diejenigen, die selbst nicht rauchen, sind dem Tabakrauch heute noch an vielen Orten ausgeliefert. Bei dem verbundenen Passivrauchen atmen sie die gleichen krebserregenden und giftigen Substanzen ein, wie der Raucher der Zigarette selbst.
Die gesundheitlichen Schäden, die passives Rauchen nach sich ziehen kann, dürfen daher keinesfalls unterschätzt werden. In Deutschland kommt dem Nichtraucherschutz deswegen eine große Bedeutung zu. Da macht auch Hamburg keine Ausnahme.
Welche Regelungen die Besucher der Stadt im Hinblick auf das Rauchen beachten sollten, erklärt der folgende Beitrag.
Nichtraucherschutz durch das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz
Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz gibt ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen vor, um Nichtraucher vor den gefährlichen Folgen des Zigarettenrauchs zu schützen.
Zu diesen gehören Museen, Kinos, Theater, Einrichtungen aus dem Bereich der Jugendhilfe, Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten, Spielhallen, Behörden, Einkaufszentren, Einzelhandelsgeschäfte und auch Gaststätten. Das Rauchen einer Zigarette ist an diesen Orten in Hamburg demnach nicht gestattet.
Die Regelungen zum Rauchen in Gaststätten in Hamburg
Sämtliche Gaststätten in Hamburg zeigen sich grundsätzlich als rauchfrei. Die Betreiber müssen gut sichtbare Hinweise auf das Verbot zum Rauchen anbringen. Es besteht für Gaststätten allerdings die Möglichkeit, Raucherräume für die Gäste einzurichten. Für diese müssen jedoch sehr strenge Auflagen erfüllt werden.
Die technischen Anforderungen an die Raucherräume in Hamburg und vor allem an deren Belüftung werden ebenfalls durch die Hamburgische Passivraucherschutzverordnung vorgegeben. Generell dürfen nur Gaststätten entsprechende Raucherräume einrichten, wenn diese eine Fläche von über 75 Quadratmetern aufweisen. Zudem ist es nötig, dass die Raucherräume technisch und baulich abgeschlossen sind, damit keine Gefahr besteht, dass der Rauch in die Nichtraucherbereiche zieht.
So sind die Raucherräume in Hamburg gestaltet
Im Detail gilt so für die Raucherräume in Hamburg, dass sie über Türen verfügen müssen, die selbstständig schließen. Darüber hinaus darf der Raucherraum nicht als Durchgang zu anderen Räumlichkeiten dienen.
Die bereits beschriebene raumlufttechnische Anlage muss zwingend vorhanden sein, daneben ist ein Nachweis über ihre einwandfreie Wirksamkeit nötig. Betreiber von Gaststätten in Hamburg müssen zudem eine regelmäßige Wartung der Anlage sicherstellen. Falls es zu einem Ausfall oder einer Störung kommt, muss eine Warnfunktion aktiviert werden.
Sonderregelungen für kleine Eckkneipen
In kleineren Gaststätten, die lediglich über einen Gastraum verfügen, dessen Fläche unterhalb von 75 Quadratmetern liegt, darf in Hamburg allerdings geraucht werden. Diese Gaststätten fallen dann in die Kategorie der sogenannten Eckkneipen.
In diesen dürfen Zigaretten konsumiert werden, sofern keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Daneben dürfen minderjährige Personen keinen Zugang zu den Kneipen erhalten. Im Eingangsbereich müssen diese Rauchergaststätten außerdem eine deutliche Kennzeichnung aufweisen, dass in ihnen geraucht wird.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die zuständigen Verbraucherschutzämter regelmäßig kontrolliert. Verstößt ein Betreiber gegen die Regelungen, muss dieser mit empfindlichen Strafen rechnen. Wird das Rauchen beispielsweise in Gaststätten zugelassen, die nicht als Raucherkneipen ausgewiesen sind, kann dies Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro nach sich ziehen.
Besucher in Hamburg, die zu ihrem Getränk gerne auch eine Zigarette rauchen, sollten sich somit bereits im Vorfeld nach Raucherkneipen erkundigen. Alternativ ist es natürlich möglich, auch vor der Tür der jeweiligen Gaststätte zu rauchen.