Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können
Der Gedanke, Steuern zu sparen, ist für viele Menschen von großer Bedeutung. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, bestimmte Versicherungsbeiträge von der Steuer abzusetzen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Versicherungen, die steuerlich absetzbar sind. Diese können sowohl den persönlichen als auch den beruflichen Bereich abdecken und bieten eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken.
Krankenversicherung
Beiträge zur Krankenversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Dabei können Beiträge für sich selbst, den Ehepartner sowie die Kinder berücksichtigt werden.
Unfallversicherung
Auch Beiträge zur Unfallversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für private als auch für berufliche Unfallversicherungen. Die Absicherung gegen Unfälle im privaten und beruflichen Umfeld wird somit steuerlich unterstützt.
Pflegeversicherung
Beiträge zur Pflegeversicherung können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für die gesetzliche Pflegeversicherung als auch für private Pflegezusatzversicherungen. Dies betrifft auch private Zahnzusatzversicherungen.
Arbeitslosenversicherung
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur für Arbeitnehmer, da Selbstständige und Freiberufler nicht gesetzlich arbeitslosenversichert sind.
Rentenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Auch Beiträge zur privaten Altersvorsorge, wie beispielsweise Riester- oder Rürup-Renten, sind steuerlich absetzbar und bieten eine Möglichkeit zur Verringerung der Steuerlast.
Risikolebensversicherung
Beiträge zur Risikolebensversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Versicherung der Absicherung von existenziellen Risiken dient und nicht als reine Kapitalanlage konzipiert ist.
Haftpflichtversicherung
Beiträge zur Haftpflichtversicherung, sei es die private Haftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung, können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Diese Versicherungen bieten Schutz vor finanziellen Folgen von Schadensfällen.
Autoversicherung
Auch eine sonst preiswerte Kfz-Versicherung kann die Steuerbelastung am Ende des Jahres verringern. Dies betrifft jedoch nur die Kfz-Haftpflicht. Beiträge für die Teil- oder Vollkaskoversicherung können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Handelt es sich um einen Dienstwagen, kann zudem die Kfz-Steuer bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Diese Versicherung bietet finanzielle Sicherheit, falls aufgrund von Krankheit oder Unfall die Berufsunfähigkeit eintritt.
Hausratversicherung
Grundsätzlich lässt sich eine Hausratversicherung nicht von der Steuer absetzen, allerdings gibt es hier Ausnahmen. Wird die Arbeitsleistung zu 100 % im Home-Office erbracht, können die Kosten durchaus von der Steuer abgesetzt werden.