Zahlemann und Söhne: Die Zwangsmitgliedschaft in der Hamburger Handelskammer

Treibt man Gewerbe, also Handel, ist man Gewerbesteuerpflichtig und automatisch Mitglied der Hamburger Handelskammer. Wäre kein Problem, ist aber nicht … freiwillig. Denn man ist dann beitragspflichtig und muss Gebühren bezahlen. Doch wozu eigentlich? Um Mitglied zu sein natürlich. Und sonst nichts? Sonst nichts. (mehr …)

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